Finanzielle Unterstützung
Aufstiegs-BAföG und Aufstiegsfortbildungsprämie
Wer eine Aufstiegsfortbildung (z. B. zum/zur Meister:in, Techniker:in, Fachwirt:in oder Erzieher:in) anstrebt, kann eine Förderung der Maßnahmekosten (i .d. R. die Teilnahmegebühren) sowie der Unterhaltskosten (nur bei Vollzeitmaßnahmen) beantragen. Grundlage ist das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG), für das das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) verantwortlich ist. Der Landesanteil an den Kosten wird von der Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration getragen. Die Förderungsbedingungen sind auf der Website des Aufstiegs-BAföG zu finden.
Wer eine Aufstiegsfortbildung im Sinne des AFBG erfolgreich abgeschlossen hat und in den letzten sechs Monaten vor dem Datum des Prüfungszeugnisses entweder seinen Erstwohnsitz oder den Ort der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung im Land Bremen hatte, erhält zusätzlich aus Mitteln der Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration die Bremische Aufstiegsfortbildungs-Prämie in Höhe von 4.000 Euro. Die genauen Prämienbedingungen sowie Hinweise zum Antragsverfahren erhalten Sie auf der Website der Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration oder in der Produktinformation der NBank.
Weiterbildungsgeld
Weiterbildungsgeld wird für arbeitslose und beschäftigte ELB (§ 16 Abs. 3 SGB II) ab dem 1. Juli 2023 pauschal in Höhe von 150 Euro pro Monat bei Teilnahme an einer abschlussorientierten Weiterbildung gewährt. Dies gilt auch für noch laufende Maßnahmen die bereits vor dem 1. Juli 2023 begonnen haben und darüber hinaus noch andauern (§ 456 Abs. 1 SGB III). Die Auszahlung des Weiterbildungsgeldes erfolgt auch für betriebliche Einzelumschulungen sowie für Praxisphasen, die in die Maßnahmekonzeption eingebettet sind und während der Maßnahmeteilnahme stattfinden (i. R. v. praxisintegrierten Ausbildungen). Gleiches gilt für Anerkennungslehrgänge zur Anerkennung ausländischer Abschlüsse.
Ansprechperson
Das Weiterbildungsgeld kann über die/den Fallmanager:in beim Jobcenter beantragt werden.
Kontakt
Ansprechperson Aufstiegs-BAföG und Aufstiegsfortbildungsprämie
Claus Wittgrefe
Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration
Abteilung Arbeit
Oberste Landesbehörde für das AFBG
T +49 (0) 421 361 97900
aufstiegsbafoeg@arbeit.bremen.de
aufstiegsfortbildungspraemie@arbeit.bremen.de