Geförderter Ausbau im Rahmen des Breitbandförderprogramms der Bundesregierung
Leistungsfähige Breitbandanschlüsse sind für Wirtschaft, Verwaltung, Bürgerinnen und Bürger notwendige Infrastrukturen zum schnellen Informations- und Wissensaustausch. Sie sind bedeutender Standortfaktor für die Ansiedlung von Unternehmen und erhöhen ebenso die Attraktivität von Wohnstandorten. Sie schaffen Arbeitsplätze und sind Voraussetzung für Innovationen und Wachstum.
Der Ausbau digitaler Infrastrukturen, insbesondere in städtischen Randlagen, stellt eine komplexe Herausforderung für Wirtschaft, Staat und Gesellschaft dar.
Der Telekommunikationsmarkt ist grundsätzlich vollständig privatisiert und der Ausbau findet im Wege des Wettbewerbs im freien Markt statt.
Die öffentliche Hand kann, auf Grundlage festgelegter beihilferechtlicher Rahmenbedingungen, durch öffentliche Fördergelder den Ausbau dort unterstützen, wo dies für private Telekommunikationsunternehmen nicht mehr wirtschaftlich ist. Hierfür stehen Fördermöglichkeiten auf Bundesebene zur Verfügung.
Die Freie Hansestadt Bremen hat sich, nach Identifizierung unterversorgter Gebiete in den Randlagen der Stadtgemeinde, am Breitbandförderprogramm des Bundes beteiligt und einen unterstützenden Förderbescheid erhalten.
Im Folgenden werden die Voraussetzungen der Nutzung des geförderten Breitbandausbaus, deren konkrete Umsetzungsmaßnahmen sowie die Fördergebiete und die jeweiligen Ansprechpartner aufgeführt. Diese Darstellung wird im Rahmen des voranschreitenden Ausbaus in den Fördergebieten aktualisiert und bei Bedarf entsprechend erweitert.
Das Land Bremen ist bei der Versorgung mit digitalen Infrastrukturen im Vergleich zu allen Bundesländern und anderen Städten in den vordersten Positionen. In einer Erhebung der atene KOM im Auftrag des BMVI zur Breitbandverfügbarkeit in Deutschland (Stand Mitte 2021) besitzen 97,6 Prozent der Haushalte im Land Bremen die Möglichkeit Bandbreiten ab 100 Mbit/s und 96 Prozent der Haushalte Bandbreiten von bereits 1000 Mbit/s zu nutzen. Auch im Mobilfunkbereich gehört Bremen zu den am besten ausgebauten Bundesländern. Die LTE-Verfügbarkeit wird in der Erhebung (Stand Mitte 2019) mit 100 Prozent angegeben.
Weitere Informationen BMVI - Aktuelle Breitbandverfügbarkeit in Deutschland (Stand Mitte 2021)
Trotz der damit als gut zu bezeichnenden Versorgungslage gibt es in Bremen einige, zumeist dünn besiedelte Gebiete in den Randlagen des Bundeslandes, in denen eine für heutige Standards angemessene Internetzugangsleistung über den Festnetzanschluss nicht erreicht wird. Die Anwohnerinnen und Anwohner müssen sich dort zumeist mit Mobilfunk- oder sogenannten Hybridangeboten behelfen, die nicht die Datenverkehrsgeschwindigkeit und Stabilität einer Leitungsanbindung bieten.
Das Land Bremen hat den Anspruch, gleichwertige Lebensverhältnisse für alle Bürgerinnen und Bürger, auch hinsichtlich der Internetzugangsmöglichkeiten zu schaffen. Ein leistungsfähiger Internetzugang ist inzwischen unverzichtbarer Teil des wirtschaftlichen, öffentlichen und privaten Lebens. Ob Geschäftsle-ben, Kommunikation mit den Behörden oder Entertainment – das Internet ist nicht mehr wegzudenken und die Anforderungen an Bandbreite, Stabilität und allgegenwärtige Verfügbarkeit steigen.
Es war absehbar, dass einige wenige „weiße Flecken“ der Breitbandversorgung in Bremen nicht durch die im Marktwettbewerb stehenden privaten Netzbetreiber mit digitalen Infrastrukturen ausgebaut werden. Die Investitionskosten, insbesondere für die Erdbauarbeiten, wären zu hoch, um sie über Einnahmen in Gebieten mit einer geringen Einwohnerdichte (und somit Kundendichte) zu refinanzieren.
Wenngleich die Gewährleistung von flächendeckend angemessenen und ausreichenden Dienstleistungen im Bereich der Telekommunikation laut Grundgesetz eigentlich in die Zuständigkeit des Bundes fällt, hat sich das Land dazu entschlossen, ein Förderverfahren für den Breitbandausbau in diesen Gebieten durchzuführen.
Ein solcher Eingriff des Staates in den vollständig privatisierten Markt ist nach EU-Recht (Beihilferecht) nur dort gestattet, wo die Anschlüsse eine Bandbreite von mindestens 30 Mbit/s nicht gewährleisten und diese Leistung voraussichtlich auch nicht innerhalb von drei Jahren im Marktwettbewerb geschaffen wird. Für derartige Förderverfahren stellt die Bundesregierung Fördermittel zur Verfügung, mit denen die erforderlichen staatlichen Zuschüsse zur Hälfte finanziert werden können.
Es waren unter anderem nachfolgende Maßnahmen erforderlich bevor 2020 die Ausbauarbeiten der Telekommunikationsunternehmen in den Fördergebieten erfolgen konnten:
- Auftragsausschreibung und -vergabe eines Beratungsunternehmens, ohne dessen Spezialwissen die rechtlichen, technischen und wirtschaftlichen Aspekte eines geförderten Breitbandausbaus kaum zu bewältigen sind;
- Abfrage des Versorgungsstandes aller Anschlüsse in Bremen (rund 140.000 Adressen) bei den Netzbetreibern und Erkundung der Ausbauvorhaben innerhalb der kommenden drei Jahren
- Abgrenzung der förderfähigen Anschlüsse und Festlegung von Fördergebieten
- Beantragung von Bundesfördermitteln aus dem Förderprogramm zum Breitbandausbau
- Ausschreibung des geförderten Ausbaus der Breitbandinfrastrukturen zur Versorgung der Anschlüsse im Fördergebiet (Teilnahmewettbewerb)
- Verhandlungen mit den Telekommunikationsunternehmen hinsichtlich eines Fördervertrags
- Vorstellungen der Planungen bei Ortsämtern und Beiratssitzungen
- Prüfung und Genehmigung einer hohen Anzahl von Trassenanträgen und Aufgrabeerlaubnissen unter Berücksichtigung von Landschafts-, Umwelt und Deichschutzauflagen
- Einleitung von direkten Informations- und Vertriebsmaßnahmen
- Spatenstich und Baubeginn
Der Zuwendungs- und Fördervertrag zwischen der Freien und Hansestadt Bremen und der EWE TEL GmbH wurde im Juli 2019, der Zuwendungsvertrag mit der Telekom Deutschland GmbH im November 2019 geschlossen.
Die Telekommunikationsunternehmen erhalten insgesamt 3,4 Mio. Euro an Förderung, die jeweils zur Hälfte vom Bund und der Freien Hansestadt Bremen finanziert werden. Mit diesem Betrag wird die Fi-nanzierungslücke (auch „Wirtschaftlichkeitslücke“) gedeckt, die den Telekommunikationsunternehmen bei einem Ausbau des Fördergebiets mit eigenen Investitionsmitteln entstehen würde.
Durch die Förderung werden etwa 1.000 private und gewerbliche Haushalte mit leistungsfähigen Breitbandgeschwindigkeiten versorgt. Die Fördergebiete zeichnen sich durch eher ländlich geprägte Stadtteilen, häufig in Deichlagen, aus.
Alle geförderten Anschlüsse müssen mit mindestens 50 Mbit/s versorgt werden, wobei deutlich über die Hälfte der Anschlüsse nach Ende der Maßnahme mit 100 Mbit/s versorgt wird.
Ausgebaut wird in den Fördergebieten in den Stadt- bzw. Ortsteilen Aumund-Hammersbeck, Blockland, Seehausen, Strom und Werderland die VDSL-Vectoring-Technologie. Dabei werden die Kupferleitungen des Netzes, mit denen die Verteilerkästen in den Straßen verbunden sind, durch Glasfaserleitungen ausgetauscht. Von den Verteilerkästen läuft der Datenverkehr weiterhin über die bestehende Kupferleitung zu den Gebäuden. Da diese Strecken nun deutlich kürzer sind und in den Verteilerkästen zusätzlich eine Technologie zur Optimierung des Datentransports über Kupferleitungen eingebaut wird (sogenanntes Vectoring), steigt die Bandbreite deutlich an.
In den Fördergebieten Borgfeld und Blumenthal (Lose 2 und 3) findet der Ausbau mit Glasfaserkabel bis ins Gebäude statt. Ausgewählt wurde das wirtschaftlichste Angebot vor dem Hintergrund der Ziele des Breitbandförderprogramms. In den Losen 2 und 3 wurde alleinig ein Angebot seitens der EWE TEL ab-gegeben.
Informationen zu Gigabit-Technologien Mehr über Gigabit-Technologien erfahren - Gigabitbüro des Bundes (gigabitbuero.de)
Informationen zu Verlegetechnologien Übersicht verschiedener Verlegemethoden - Gigabitbüro des Bundes (gigabitbuero.de)
Die anstehenden Bauarbeiten sind aufwändig. Es werden über 40 km Tiefbau erforderlich sein, etwa je zur Hälfte im Los 1 bzw. den Losen 2 und 3. Der Ausbau in den Fördergebieten wird 2021 abgeschlossen sein.
Über den weiteren Fortschritt des Breitbandförderverfahrens wird auf diesen Seiten berichtet.
Pressemitteilung vom 23.04.2021: Arbeiten zum Glasfasernetzausbau in Borgfeld und Blumenthal abgeschlossen
Pressemitteilung vom 15.05.2020: Schnellstes Internet für Borgfeld und Blumenthal
Beteiligte Ortsämter, Beiräte
Kontakt
Jens Beuermann
Die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation
Referent für Innovation, Digitalisierung und neue Themen
T +49 (0) 421 361-32335
jens.beuermann@wae.bremen.de
www.wirtschaft.bremen.de
Michael Brockmann
Die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation
Referent Digitale Infrastrukturen
T +49 (0) 421 361-11955
michael.brockmann@wae.bremen.de
www.wirtschaft.bremen.de
Weitere Ansprechpersonen
Kontaktmöglichkeiten zu den ausbauenden Telekommunikationsunternehmen für Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen in den Fördergebieten:
Kontakt EWE TEL
T 0421-359 3884
Glasfaser@swb.de
www.swb.de/glasfaser
Kontakt Deutsche Telekom
Kontakt und Ansprechpersonen zu Fragen zum Thema Breitband
Herr Pietza
Breitbandzentrum Niedersachsen-Bremen (BZNB)
T 04795 957-1154
pietza@bznb.de
www.bznb.de
Übersichtskarte des geförderten Breitbandausbaus :
www.bznb.de/atlanten/breitbandatlas-bremen