Jan Leisse , Europaabteilung
Mit einem Maßnahmenpaket sollen wichtige Reformen umgesetzt und die Abstimmung der nationalen Behörden verbessert werden
Geldwäsche: Was erst einmal harmlos klingt, darunter versteht man das Verschieben von illegal beschafftem Geld in die legale Wirtschaft; es ist damit insbesondere für die organisierte Kriminalität ein wichtiges Mittel der Vertuschung. Darum wird auch in Bremen viel zur Bekämpfung getan – Schmuggel, Clankriminalität und Drogenhandel können auch bei uns erheblich eingedämmt werden, wenn Geldwäsche schwieriger wird.
Der Kampf gegen Geldwäsche erhält nun europaweit eine immer höhere Priorität. Es ist eine der vielen Herausforderungen, die nur dann effektiv angegangen werden können, wenn europäisch kooperiert wird, denn Kriminalität macht an nationalen Grenzen nicht halt. Doch die Umsetzung von Geldwäschebekämpfung in den EU-Staaten und auch die Zusammenarbeit der Behörden untereinander hat in der Vergangenheit nicht immer reibungslos funktioniert. Die Europäische Kommission will hier nun mit einem neuen Gesetzespaket, das sie im Juli 2021 vorgestellt hat, nachbessern. Das Paket beinhaltet konkrete Änderungen in vier Bereichen:
Schließen von Schlupflöchern
Bisher wurden viele Regelungen in der EU über eine Geldwäsche-Richtlinie und nationale Gesetze geregelt. So entstanden zwischenstaatliche Unterschiede, die Straftäter ausnutzen konnten. In den jetzt geplanten Verordnungen ist jedoch genau festgelegt, wie die Geldwäsche-Bekämpfung umgesetzt werden soll, statt dies jedem einzelnen Mitgliedstaat zu überlassen. Denn Verordnungen sind im Gegensatz zu einer Richtlinie unmittelbar bindend und können nicht unterschiedlich in nationales Recht umgesetzt werden. Mit einer Harmonisierung der Regeln sollen die bestehenden Schlupflöcher nun geschlossen und die Kooperation zwischen den Behörden einfacher werden.
Zentrale Anti-Geldwäsche-Behörde
Die neu geschaffene „Anti Money Laundering Authority“ (AMLA) ist Teil des vorgeschlagenen Pakets. Sie soll europaweit die Aufsicht über die Maßnahmen der nationalen FIUs, den Zentralstellen für Transaktionsuntersuchungen, haben und für mehr transnationale Zusammenarbeit sorgen. Diese sind in den Mitgliedstaaten die erste Anlaufstelle für verdächtige Finanztransaktionen und in Deutschland zum Beispiel Teil des Zolls.
Dafür soll sie auch überwachen, ob die Kreditinstitute die Verdachtsfälle ordnungsgemäß melden. Bei Finanzinstituten, die international tätig sind und ein hohes Risiko für Geldwäsche mit sich bringen, soll sie direkt beaufsichtigen können, um Abstimmungsprobleme zu vermeiden.
Bezahlen mit Bargeld
Bargeld ist ein schneller und häufig noch zu einfacher Weg, um Geld zu waschen. Um den Tätern dies zu erschweren plant die Kommission daher eine Obergrenze für Barzahlungen. Diese soll bei 10.000 Euro liegen; dies gilt jedoch nicht für Geschäfte zwischen Privatpersonen.
Neue Entwicklungen
Der Finanzmarkt verändert sich rapide und auch die für Geldwäsche zuständigen Behörden müssen sich daran anpassen. Eine dieser Entwicklungen sind Kryptowährungen. Für den Krypto-Sektor, der bisher weitgehend anonym ist, sollen die EU-Vorschriften vollständig gelten. Anbieter von Kryptowährungen sollen also zukünftig die gleiche Sorgfaltspflicht wie übliche Finanzinstitute erfüllen. Um internationaler Geldwäsche in Zukunft besser begegnen zu können, sollen die Behörden außerdem Transaktionen zwischen der EU und Ländern mit hohem Risiko für Geldwäsche und Terrorfinanzierung stärker überwachen.
Das Paket aus drei Verordnungen und einer Richtlinie geht nun in den Gesetzgebungsprozess zwischen Rat und Europäischem Parlament. Mehr Informationen gibt es im Detail hier.
Kontakt
Jakob Ache
Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa
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