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Kampf gegen organisierte Kriminalität – Europäische Kommission legt neue Strategie vor

auf einer glatten schwarzen Oberfläche liegen eine Pistole, ein Smartphone und verschiedene Rauschgifte

139 Mrd. EUR – dies entspricht einem Prozent des Bruttoinlandsprodukts der gesamten EU – so hoch schätzt Europol allein die Einnahmen aus den neun häufigsten kriminellen Aktivitäten in der EU:

  • unerlaubter Drogenhandel
  • Menschenhandel
  • Schleuserkriminalität
  • Betrug
  • Umweltkriminalität
  • unerlaubter Handel mit Feuerwaffen
  • unerlaubter Handel mit Tabakerzeugnissen
  • Cyberkriminalität
  • organisierte Eigentumskriminalität

Die höchsten Gewinne sind dabei in der EU mit dem Handel mit illegalen Drogen zu erzielen, hierin sind auch personell die meisten Straftäter:innen verwickelt.

Diese Informationen stammen aus dem SOCTA-Bericht von Europol, der am 12. April 2021 veröffentlicht wurde. Organisierte kriminelle Vereinigungen setzen danach außerdem zunehmend Gewalt ein und sind vermehrt an Geldwäsche und Korruption beteiligt. Sie sind außerdem in der Lage, sich schnell an Änderungen wie die Corona-Pandemie anzupassen. So haben sie viele Aktivitäten ins Internet verlegt und bieten dort u.a. Impfstoffe, Tests und Masken an, die gefälscht sind oder überhaupt nicht existieren.

Den kriminellen Vereinigungen kommt dabei zugute, dass sie häufig wie multinationale Unternehmen aufgebaut sind: Sie arbeiten grenzübergreifend, haben „Mitarbeiter:innen“ aus verschiedenen Ländern und kooperieren mit anderen Gruppen oder Einzelpersonen, die schnell zu ersetzen sind, falls diese auffliegen oder aus einem anderen Grund ausfallen.

Strafverfolgungsbehörden haben in letzter Zeit zwar beachtliche Erfolge erzielt – z.B. durch die Ermittlungen nach der Entschlüsselung von Encrochat, einem verschlüsselten Telefonnetzwerk, das umfassend von kriminellen Netzwerken genutzt wird. Dennoch gibt es noch erhebliches Verbesserungspotential. So gelingt es z.B. bisher lediglich 1 % Vermögenswerte aus Straftaten in der EU einzuziehen.

 

Die Europäische Kommission hat daher am 14. April 2021 ihre Strategie zur Bekämpfung organisierter Kriminalität für den Zeitraum 2021 bis 2025 vorgestellt.

Hierin fokussiert sie sich darauf,

1. die unionsweite Zusammenarbeit in der Strafverfolgung und Justiz zu fördern durch:

  • die Verbesserung des Austauschs von Informationen und eine vereinfachte zeitnahe Abrufbarkeit,
    z.B. durch EMPACT – eine europäische multidisziplinäre Plattform gegen kriminelle Bedrohungen, die bis 2023 ausgebaut, verbessert und modernisiert werden soll.
  • eine Überarbeitung des rechtlichen Rahmens der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit,
    z.B. durch einen EU-Kodex für die polizeiliche Zusammenarbeit, den die Kommission bis Ende 2021 vorschlagen möchte und durch Überarbeitung der  Richtlinie über erweiterte Fluggastdaten ab 2022.
  • einen Ausbau der internationalen Zusammenarbeit,
    z.B. durch Verhandlungen mit Drittstaaten über die Zusammenarbeit mit Europol und Eurojust.

2. die Wirksamkeit von Ermittlungen zur Zerschlagung krimineller Vereinigungen zu verbessern durch:

  • die gemeinsame Fokussierung auf Personen und Netzwerke, die das Rückgrat krimineller Ökosysteme bilden. Dies kann nur durch die Mitgliedstaaten und ggf. unter Mitwirkung von Europol geschehen, so dass die Kommission diese u.a. auffordert, gemeinsam Kriterien hierfür zu entwickeln. Sie ruft außerdem dazu auf, ein gemeinsames Lagebild über besonders gefährliche kriminelle Vereinigungen zu erstellen.
  • maßgeschneiderte Antworten auf spezifische Kriminalitätsarten wie dem Menschenhandel; s.u.
    z.B. durch Änderung der Richtlinie über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt (Mitte 2021), die Erarbeitung eines EU-Instrumentariums zur Bekämpfung von Produktfälschungen, insbesondere im medizinischen Bereich (2022) und die Erarbeitung eines Aktionsplans gegen den illegalen Handel mit Kulturgütern(2022).

3. Gewinne aus Straftaten konsequenter einzuziehen und die Unterwanderung der legalen Wirtschaft sowie der Gesellschaft zu verhindern durch:

  • verstärkte Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung sowie zur Bekämpfung der Unterwanderung von Wirtschaft und Gesellschaft.
    U.a. will die Kommission die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und Europol über den Zusammenhang zwischen Korruption und organisierter Kriminalität fördern.

4. die Strafverfolgung und die Justiz für das digitale Zeitalter zu rüsten durch:

  • verbesserten Zugang zu digitalen Hinweisen und Beweise.
    Die Kommission wird z.B. mögliche Ansätze und Lösungen zur Vorratsdatenspeicherung für Strafverfolgungs- und Justizbehörden analysieren und umreißen und die Mitgliedstaaten bis Ende Juni 2021 dazu konsultieren. Sie will darüber hinaus ein weiteres Vorgehen vorschlagen, wie verschlüsselte Informationen im Rahmen strafrechtlicher Ermittlungen und Strafverfolgungsmaßnahmen auf rechtmäßige und gezielte Weise zugänglich gemacht werden können, während die Sicherheit und die Vertraulichkeit der Kommunikation gewahrt werden.
  • wirksame Instrumente und Technologien, wie Förderung der Forschung.
    Die Kommission kündigt z.B. an, durch ihre gemeinsame Forschungsstelle ein Überwachungsinstrument zur Sammlung von Erkenntnissen über illegale Aktivitäten im Darknet entwickeln zu lassen.
  • Verbesserung des Zugangs zu Fähigkeiten, Wissen und operativen Kompetenzen,
    z.B. durch Unterstützung der Entwicklung von entsprechenden Schulungsmodulen und -materialien.

Die neue Strategie umfasst sowohl finanzielle und organisatorische Maßnahmen zur Stärkung der Strafverfolgungs- und Justizbehörden als auch Prüfaufträge und Machbarkeitsstudien. Sie kündigt außerdem eine Reihe von Gesetzesvorschlägen an.

Ebenfalls am 14. April hat die Kommission außerdem eine gesonderte Strategie zur Bekämpfung von Menschenhandel vorgestellt. Hierdurch will sie:

  1. dem Menschenhandel vorbeugen, vor ihm schützen und seine Strafverfolgung verbessern,
  2. die ihn fördernde Nachfrage verringern,
  3. kriminelle Geschäftsmodelle zerschlagen, um die Ausbeutung der Opfer zu beenden und
  4. potentielle und tatsächliche Opfer schützen, unterstützen und stärken.
So prüft Innenkommissarin Ylva Johansson u.a. eine Ausweitung der entsprechenden unionsrechtlichen Straftatbestände. Hierdurch könnte es u.a. zukünftig EU-weit strafbar sein, Dienste zu nutzen, obwohl diese bekanntermaßen durch Opfer von Menschenhandel erbracht werden.

Weitere Informationen:

Pressemitteilung der Europäischen Kommission über die Strategie zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität (IP/21/1662): https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_21_1662

Pressemitteilung der Europäischen Kommission über die Strategie zur Bekämpfung des Menschenhandels (IP/21/1663): https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_21_1663

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