Viele Unternehmen sorgen sich derzeit wegen eventueller behördlicher Einschränkungen für ihren Betrieb und wenden sich an unterschiedliche behördliche Stellen, um mit einer Bescheinigung als „systemrelevantes“ Unternehmen oder „Teil der kritischen Infrastruktur“ sich und Ihren Mitarbeiter*innen vorzubeugen.
Wir weisen darauf hin, dass es aktuell einer förmlichen Anerkennung nicht bedarf und eine Bescheinigung nicht benötigt wird.
Abgesehen von den in der aktuellen Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 genannten Bereichen gibt es keine gezielten Einschränkungen von Produktions-, Leistungs- und Lieferprozessen. Der Weg zur Arbeit ist nicht untersagt und dienstliche Fahrten sind weiterhin erlaubt, soweit diese nicht als solche ausdrücklich eingeschränkt sind. Aktuell gibt es im Land Bremen keine Regelungen, die die Ausfertigung eines Nachweises für Unternehmen oder Mitarbeiter*innen erforderlich machen. Dementsprechend kann ein solcher Nachweis momentan auch nicht ausgestellt werden.
Ergänzend möchten wir bei Fragen der Inanspruchnahme von Angeboten zur Notbetreuung von Kindern auf die umfänglichen Informationen unter www.bildung.bremen.de und der dort ebenfalls eingerichteten „Kita-Schule-Corona-Hotline“ hinweisen.
- BAB - Die Förderbank für Bremen und Bremerhaven
- Die Task Force der BAB
- Die Handelskammer Bremen
- Informationen auf bremen.de
- Das Gesundheitsamt Bremen
- Die Senatorin für Kinder und Bildung
- Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz
- Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
- Live-Ticker bei buten un binnen
- Live-Blog des Weser-Kuriers