Der Europäische Ausschuss der Regionen (AdR) fungiert als zentrale Schnittstelle zwischen der Europäischen Union und ihren lokalen und regionalen Gebietskörperschaften. Angesichts der derzeitigen Krise will er mit einem Aktionsplan die Regionen und Städte unterstützen, informieren, einbinden und vertreten, denn sie sind bei der Bekämpfung der COVID-19-Pandemie besonders gefordert.
Der Aktionsplan des AdR soll folgendes bewirken:
1) Stärkung der EU-Unterstützung für die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften im Gesundheitssektor durch die Forderung nach einem EU-Notfallmechanismus im Gesundheitsbereich;
2) Einrichtung einer Plattform für den Austausch, die Zusammenarbeit und die Erleichterung der gegenseitigen Unterstützung zwischen Städten und Regionen in der gesamten EU;
3) Einholung konkreter Rückmeldungen der lokalen und regionalen Ebene zu der Frage, wie die gesundheitlichen, sozialen und wirtschaftlichen Aspekte der Pandemie und ihre Auswirkungen auf die Menschen und ihre lokalen Gemeinschaften bewältigt werden können;
4) regelmäßige Versorgung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften mit praktischen Informationen über die Maßnahmen der EU zur Bewältigung der Krise;
5) Erleichterung einer Überprüfung der praktischen Umsetzung der EU-Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie vor Ort sowie Sammlung von Fakten durch die Mitglieder auf der Grundlage der Erfahrungen auf lokaler und regionaler Ebene mit dem Ziel, die EU-Politik zu verbessern („Policy Health Check“).
Weitere Informationen sind im Internet abrufbar unter:
Der AdR wurde 1994 mit der Unterzeichnung des Vertrags von Maastricht eingerichtet. Er ist ein beratendes Gremium der EU, seine aktuell 329 Mitglieder sind gewählte Regional- und Kommunalvertreter*innen. Mit dem AdR soll gewährleistet werden, dass die kommunalen und regionalen Gebietskörperschaften zu Absichten und Vorschlägen der EU gehört werden, die für sie von unmittelbarem Interesse oder für deren Umsetzung sie selbst zuständig sind.